Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Notfallvorsorge

Eines steht fest: Es gibt wahrlich angenehmere und erfreulichere Themen als ausgerechnet Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung. Denn wer denkt schon ohne Grund an die sorgenvollen Stunden, die hoffentlich nie im Leben eintreten ?

Und doch kann der Zeitpunkt kommen, an dem genau diese Dokumente gebraucht werden. Das hat nichts mit dem Alter zu tun. Allein die täglichen Nachrichten über schwere Unfälle im Straßenverkehr oder beim Sport zeigen das. Nehmen Sie sich in guten Tagen die Zeit, diese Fragen für sich und Ihre Angehörigen zu klären. Rechtssicher, unkompliziert und langfristig.

Es besteht keine Verpflichtung etwas zu tun. Das entscheidet jeder für sich. Allerdings sollte dann auch klar sein, dass sich im Fall der Fälle sehr wahrscheinlich eine bislang völlig fremde Person um die persönlichsten Angelegenheiten kümmern wird. Wer diese Option für sich ausschließen möchte, muss etwas unternehmen:

RECHTZEITIG SELBSTBESTIMMT VORSORGEN!

Hinweis: Wir bieten keine Rechtsberatung!

 


 

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer genau benannten Situation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen.

Betreuungsverfügung

Nach einem Unfall, einem Infarkt, bei Demenz, psychischen Krankheiten etc. kann schnell die Situation eintreten, dass der Betroffene nicht mehr handlungsfähig ist und eine andere Person für ihn/sie handeln muss. Das örtliche Betreuungsgericht leitet in diesem Fall ein Betreuungsverfahren ein und legt den Betreuer fest. Darauf kann mit Hilfe einer Betreuungsverfügung Einfluss genommen werden, indem man im Vorfeld eine Person seines Vertrauens benennt.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung wird für den Fall verfasst, in dem eine Person ihren Willen nicht mehr selbstbestimmt erklären kann. So wird für den Fall schwerer Krankheiten oder in Folge von Unfällen klar geregelt, welche Behandlungen gewünscht und welche abgelehnt werden. Sie bezieht sich auf die Durchführung lebensverlängernder oder lebensbeendender medizinischer Maßnahmen.

Sorgerechtsverfügung

Im Falle des Todes der Eltern kann hier festgelegt werden, wer sich um die Kinder kümmern bzw. wer das ausdrücklich nicht tun soll.

Haustier-­ und Großtierverfügung

In Deutschland gibt es zur Zeit z. B. 1,2 Millionen Pferde und Ponys, diese werden liebevoll umsorgt und gepflegt. Was aber, wenn der Besitzer aufgrund von Unfall oder Krankheit sich nicht mehr kümmern kann? Hier kann im Detail alles für den Fall der Fälle geregelt werden.


 

Als Partner der Deutsche Vorsorgedatenbank AG betreuen, begleiten und unterstützen wir Sie und helfen Ihnen, diese wirklich wichtigen Dokumente für den Fall der Fälle erstellen und rechtssicher aufzubewahren zu lassen. Selbstverständlich können Sie uns jederzeit Ihre Fragen stellen!

Die Deutsche Vorsorgedatenbank AG stellt geprüfte Fragebögen zur Verfügung, welche die Grundlage zur Erstellung Ihrer persönlichen und rechtssicheren Vollmachten und Verfügungen darstellen. Nach einmaligem Ausfüllen erhalten Sie diese zur Prüfung und Unterschrift zurück. Nachdem die Originalunterlagen unterzeichnet und an die Deutsche Vorsorgedatenbank AG zurückgesandt wurden, werden diese digitalisiert und anschließend bei einem auf Dokumentenlagerung spezialisierten Unternehmen** im Original eingelagert. Sicher und Versichert.

Zeitgleich werden Ihre Vollmachten und Verfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert. So kann zum Beispiel das Betreuungsgericht im Notfall schnell erkennen, dass und wie Sie vorgesorgt haben und wo Ihre Unterlagen lagern.

Wir können keine Rechtsberatung durchführen.

** www.reisswolf-­archiv.de

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?